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   OLG Düsseldorf, 14.07.2004 - VII-Verg 33/04   

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OLG Düsseldorf, 14.07.2004 - VII-Verg 33/04 (https://dejure.org/2004,5454)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.07.2004 - VII-Verg 33/04 (https://dejure.org/2004,5454)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - VII-Verg 33/04 (https://dejure.org/2004,5454)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Teilnehmer am Wettbewerb: private Kapitalgesellschaften, die keine besondere öffentliche Förderung erhalten, fallen nicht unter § 7 Nr. 6 VOL/A

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeinnützigkeit rechtfertigt keinen Ausschluss!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinnützigkeit rechtfertigt keinen Ausschluss! (IBR 2004, 639)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99

    Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2004 - Verg 33/04
    Das entspricht nicht nur der ständigen Senatsrechtsprechung (NZBau 2000, 155, 157; VergabeR 2003, 379; Beschl. v. 4.3.2004 - Verg 8/04 Umdruck Seite 3), sondern - soweit ersichtlich - allgemeiner Ansicht (vgl. OLG Stuttgart, VergabeE Band 2, C-1-1/00 Rn. 28; 2. VK des Bundes, Beschl. v. 6.10.2003 - VK 2-94/03 Umdruck Seite 6 f.; Zdzieblo in Daub/Eberstein, Kommentar zur VOL/A, 5. Aufl., § 7 Rn. 72; Müller-Wrede, Verdingungsordnung für Leistungen VOL/A, § 7 Rn. 58; Hübner/Schliesky, VergabeR 2004, 380, 381; ebenso zur Parallelvorschrift des § 8 Nr. 6 VOB/A: Schranner in Ingenstau/Korbion, VOB, 14. Aufl., A § 8 Nr. 6 Rn. 22; Rusam in Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 10. Aufl., A § 8 Rn. 67).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - Verg 8/04

    Wann ist Kenntnis des Vergabeverstoßes gegeben?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2004 - Verg 33/04
    Das entspricht nicht nur der ständigen Senatsrechtsprechung (NZBau 2000, 155, 157; VergabeR 2003, 379; Beschl. v. 4.3.2004 - Verg 8/04 Umdruck Seite 3), sondern - soweit ersichtlich - allgemeiner Ansicht (vgl. OLG Stuttgart, VergabeE Band 2, C-1-1/00 Rn. 28; 2. VK des Bundes, Beschl. v. 6.10.2003 - VK 2-94/03 Umdruck Seite 6 f.; Zdzieblo in Daub/Eberstein, Kommentar zur VOL/A, 5. Aufl., § 7 Rn. 72; Müller-Wrede, Verdingungsordnung für Leistungen VOL/A, § 7 Rn. 58; Hübner/Schliesky, VergabeR 2004, 380, 381; ebenso zur Parallelvorschrift des § 8 Nr. 6 VOB/A: Schranner in Ingenstau/Korbion, VOB, 14. Aufl., A § 8 Nr. 6 Rn. 22; Rusam in Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 10. Aufl., A § 8 Rn. 67).
  • VK Bund, 13.05.2004 - VK 1-42/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2004 - Verg 33/04
    Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 13. Mai 2004 (VK 1 - 42/04) wird zurückgewiesen.
  • VK Bund, 06.10.2003 - VK 2-94/03

    Lehrgang zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2004 - Verg 33/04
    Das entspricht nicht nur der ständigen Senatsrechtsprechung (NZBau 2000, 155, 157; VergabeR 2003, 379; Beschl. v. 4.3.2004 - Verg 8/04 Umdruck Seite 3), sondern - soweit ersichtlich - allgemeiner Ansicht (vgl. OLG Stuttgart, VergabeE Band 2, C-1-1/00 Rn. 28; 2. VK des Bundes, Beschl. v. 6.10.2003 - VK 2-94/03 Umdruck Seite 6 f.; Zdzieblo in Daub/Eberstein, Kommentar zur VOL/A, 5. Aufl., § 7 Rn. 72; Müller-Wrede, Verdingungsordnung für Leistungen VOL/A, § 7 Rn. 58; Hübner/Schliesky, VergabeR 2004, 380, 381; ebenso zur Parallelvorschrift des § 8 Nr. 6 VOB/A: Schranner in Ingenstau/Korbion, VOB, 14. Aufl., A § 8 Nr. 6 Rn. 22; Rusam in Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 10. Aufl., A § 8 Rn. 67).
  • VK Bund, 13.10.2005 - VK 1-125/05

    Konzeption und Durchführung von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen

    Hintergrund der Vorschrift ist, dass die dort genannten Einrichtungen wegen ihrer sozialpolitischen Ausrichtung andere als erwerbswirtschaftliche Ziele verfolgen und aufgrund ihrer Bindung an die öffentliche Hand Vorteile gegenüber den privaten Marktteilnehmern genießen, die einem echten Bieterwettbewerb unter gleichen Bedingungen entgegenstehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.7.2004 - Verg 33/04).

    Allerdings führt nicht allein das Vorliegen von finanziellen Vorteilen zum Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 7 Nr. 6 VOL/A, wenn es sich bei dem Wettbewerber nicht gleichzeitig um eine öffentliche Einrichtung mit sozialpolitischer Zielsetzung handelt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2004 unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 14.07.2004 - Verg 33/04, der eine gemeinnützige GmbH betraf).

    Deshalb sind privatrechtlich organisierte Wettbewerbsteilnehmer vom Anwendungsbereich des § 7 Nr. 6 VOL/A nicht erfasst (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2004 - Verg 33/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2003 - Verg 58/03 in VergabeR 2004, 379 - die Entscheidung betraf ein Jugendaufbauwerk, dessen Träger ein Landkreis ist).

    Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 7 Nr. 6 VOL/A im Wege der Analogie scheidet nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf aus, da es sich bei § 7 Nr. 6 VOL/A um eine Ausnahmevorschrift handelt, die einer Analogie nicht zugänglich ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.2004 - Verg 33/04).

    Da das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 14.7.2004 - Verg 33/04 den Anwendungsbereich des § 7 Nr. 6 VOL/A ausdrücklich auf öffentliche Einrichtungen beschränkt hat und eine analoge Anwendung der Vorschrift nicht für möglich hält, gibt es keinen Raum für die Anwendung des § 7 Nr. 6 VOL/A auf privatrechtlich organisierte Unternehmen.

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2004 - Verg 46/04

    Voraussetzungen des § 7 Nr. 6 VOL/A

    a) Von einem Ausschluss betroffen sind nur öffentliche Einrichtungen, die rechtlich unselbständig in der Trägerschaft der öffentlichen Hand (des Staates oder der Kommunen) stehen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 22.11.1999, Az. Verg 2/99 [unter I.A.2.bb)], vom 23.12.2003, Az. Verg 58/03 = VergabeR 2004, 379, 380 = OLGR Düsseldorf 2004, 197, 198, und vom 14.7.2004, Az. VII - Verg 33/04, Beschlussabdruck S. 4, 5).

    Genauso wenig sind (private) gemeinnützige Kapitalgesellschaften als Einrichtungen im Sinne von § 7 Nr. 6 VOL/A anzusehen (vgl. den Senatsbeschl. v. 14.7.2004, Az. VII - Verg 33/04, Beschlussabdruck S. 3 ff. - für eine gemeinnützige GmbH).

    Darauf, ob ein Wettbewerber z.B. Steuerbefreiungen genießt (wie eine gemeinnützige GmbH, vgl. z.B. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG), kommt es für sich allein genommen nicht an, wenn er in dem vorhin dargestellten Sinn nicht zugleich eine öffentliche Einrichtung mit primär sozialpolitischer Zielsetzung ist (vgl. den Senatsbeschl. v. 14.7.2004, Az. VII - Verg 33/04, Beschlussabdruck S. 5 - für eine gemeinnützige GmbH).

    Ausnahmevorschriften sind eng auszulegen und einer Analogie grundsätzlich nicht fähig (vgl. den Beschl. des Senats v. 14.7.2004, Az. VII - Verg 33/04, Beschlussabdruck S. 5).

  • VK Rheinland-Pfalz, 09.07.2009 - VK 2-30/09
    Eine gemeinnützige private Kapitalgesellschaft gehört nicht zu den Einrichtungen i.S.d. § 7 Nr. 6 VOL/A (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2004, Vll-Verg 33/04), Die Vorschrift des § 7 Nr. 6 VOL/A erfasst ausschließlich Einrichtungen der öffentlichen Hand.

    Denn diese unterliegen wegen der Möglichkeit, Fehlbeträge mit Steuermitteln oder anderen öffentlichen Geldern zu schließen, anders als private erwerbswirtschaftlich betriebene Unternehmen, nicht dem Zwang, selbstkostendeckend zu arbeiten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2004, Vll-Verg 33/04).

    Durch die Gemeinnützigkeit wird die Antragstellerin nicht zu einer Einrichtung der öffentlichen Hand (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2004, Vll-Verg 33/04).

    Letztendlich ist auch zu beachten, dass § 7 Nr. 6 VOL/A als Ausnahmevorschrift eng auszulegen und eine Analogie grundsätzlich nicht fähig ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2004, Vll-Verg 33/04; Beschluss vom 17.11.2004, Vll-Verg 46/04).

  • VK Bund, 06.06.2007 - VK 1-38/07

    Auftrags zur Erbringung der Leistung "Planung, Vorbereitung und Durchführung von

    Hintergrund der Vorschrift ist, dass die dort genannten Einrichtungen wegen ihrer sozialpolitischen Ausrichtung andere als erwerbswirtschaftliche Ziele verfolgen und aufgrund ihrer Bindung an die öffentliche Hand Vorteile gegenüber den privaten Marktteilnehmern genießen, die einem echten Bieterwettbewerb unter gleichen Bedingungen entgegenstehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.7.2004 - Verg 33/04).

    Der Genuss von staatlich gewährten finanziellen Vorteilen oder eine sozialpolitische Zielsetzung führt nicht bereits zum Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 7 Nr. 6 VOL/A, wenn es sich bei dem betreffenden Wettbewerber nicht gleichzeitig um eine öffentliche Einrichtung handelt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2004 unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 14.07.2004 - Verg 33/04, der eine gemeinnützige GmbH betraf).

    Deshalb sind privatrechtlich organisierte Wettbewerbsteilnehmer vom Anwendungsbereich des § 7 Nr. 6 VOL/A nicht erfasst (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2004 - Verg 33/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2003 - Verg 58/03 in VergabeR 2004, 379, VK Bund, Beschluss vom 13.10.2005, VK 1 -125/05).

    bei § 7 Nr. 6 VOL/A um eine Ausnahmevorschrift handelt, die einer Analogie nicht zugänglich ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2004 - Verg 33/04).

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2006 - Verg 77/05

    Kommunalversicherung als Bieter?

    Der Senat hat dies bereits für eingetragene Vereine in mehreren Beschlüssen entschieden (vgl. Beschl. v. 23.12.2003, Verg 58/03, VergabeR 2004, 379 - Jugendhilfe; Beschl. v. 4.3.2004, Verg 8/04, VergabeR 2004, 511; Beschl. v. 14.7.2004, VII-Verg 33/04 sowie nochmals zusammenfassend: Beschl. v. 17.11.2004, VII-Verg 46/04; zuletzt: Beschl. v. 23.3.2005, VII-Verg 68/04.
  • VK Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - VK-SH 26/04

    Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens

    Die AG verwies in ihrer Stellungnahme vom 28.09.2004 auf ihre Rügeerwiderung vom 22.09.2004 sowie auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 14.07.2004 (Verg 33/04), wonach gemeinnützige private Kapitalgesellschaften nicht zu den nach § 7 Nr. 6 VOL/A auszuschließenden Einrichtungen gehörten.

    Als Ausnahmevorschrift ist § 7 Nr. 6 VOL/A eng auszulegen und einer Analogie nicht zugänglich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2004, Verg 33/04).

    cc) Die Auffassung, dass eine Ausnahme von der Nichtanwendbarkeit des § 7 Nr. 6 VOL/A auf gemeinnützige privatrechtliche juristische Personen dann bestehen mag, wenn sich staatliche Stellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Organisationsform der als gemeinnützig anerkannten privatrechtlichen Körperschaft (z.B. in der Form eines Eigenbetriebes) bedienen und dieser Einrichtung aufgrund ihrer Bindung an staatliche Stellen weitere Vorteile gewährt werden, die bereits bei abstrakter Betrachtung eine Nichtzulassung dieser Einrichtungen zum Vergabewettbewerb mit gewerblichen Unternehmen rechtfertigen würden (vgl. 2. VK Bund, Beschluss vom 19.05.2004, VK2-52/04; 1. VK Bund, Beschluss vom 13.05.2004, VK1-42/04), erscheint hier vor dem Hintergrund eines möglicherweise für die Bg zu 1. gegebenen Wettbewerbsvorteils durch den massiven Einsatz von Zivildienstleistenden zwar bedenkenswert, jedoch unter Berücksichtigung der engen Auslegung des § 7 Nr. 6 VOL/A (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2004, Verg 33/04) im Ergebnis nicht zutreffend.

  • VK Bund, 20.08.2008 - VK 1-111/08

    Administration und Durchführung von Sprachprüfungen

    Hintergrund der Vorschrift ist, dass die dort genannten Einrichtungen wegen ihrer sozialpolitischen Ausrichtung andere als erwerbswirtschaftliche Ziele verfolgen und aufgrund ihrer Bindung an die öffentliche Hand Vorteile gegenüber den privaten Marktteilnehmern genießen, die einem echten Bieterwettbewerb unter gleichen Bedingungen entgegenstehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.7.2004 - Verg 33/04).

    Der Genuss von staatlich gewährten finanziellen Vorteilen oder eine sozialpolitische Zielsetzung führt nicht bereits zum Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 7 Nr. 6 VOL/A, wenn es sich bei dem betreffenden Wettbewerber nicht gleichzeitig um eine öffentliche Einrichtung handelt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2004 unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 14.07.2004 - Verg 33/04, der eine gemeinnützige GmbH betraf).

    Wettbewerbsteilnehmer vom Anwendungsbereich des § 7 Nr. 6 VOL/A nicht erfasst (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2004 - Verg 33/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2003 - Verg 58/03 in VergabeR 2004, 379, VK Bund, Beschluss vom 13.10.2005, VK 1 -125/05).

    Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 7 Nr. 6 VOL/A im Wege der Analogie scheidet nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf aus, da es sich bei § 7 Nr. 6 VOL/A um eine Ausnahmevorschrift handelt, die einer Analogie nicht zugänglich ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2004 - Verg 33/04).

  • VK Münster, 04.10.2004 - VK 21/04

    Beauftragung eines Eigenbetriebes einer Nachbarkommune

    Die Antragsgegnerin meint unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2004, VII-Verg 33/04, dass gerade nicht jeder steuerlich geförderte öffentliche oder private Bieter in den Anwendungsbereich des § 7 Nr. 6 VOL/A falle.

    Die Beigeladene zu 1) meint unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2004, VII-Verg 33/04, dass gerade nicht jeder steuerlich geförderte öffentliche oder private Bieter in den Anwendungsbereich des § 7 Nr. 6 VOL/A falle.

    Entsprechend dem Regelungszweck erfasst § 7 Nr. 6 VOL/A ausschließlich Einrichtungen der öffentlichen Hand, die zudem entweder auf dem Gebiet der Jugendhilfe oder der Aus- und Fortbildung tätig sein oder als ,,ähnliche Einrichtung" einem vergleichbaren sozialpolitischen Zweck dienen müssen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2004, VII-Verg 33/04).

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - Verg 16/06

    Kein Ausschluss einer Berufsbildungseinrichtung einer Kreishandwerkerschaft vom

    Der Senat hat in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass nach dieser Vorschrift von einem Ausschluss nur solche Einrichtungen betroffen sind, die - unmittelbar oder mittelbar - in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft stehen (vgl. Beschl. v. 22.11.1999 - Verg 2/99; Beschl. v. 23.12.2003 - Verg 58/03, VergabeR 2004, 379, 380 = OLGR Düsseldorf 2004, 197, 198; Beschl. v. 14.7.2004 - VII-Verg 33/04, BA 4, 5; Beschl. v. 17.11.2004 - VII-Verg 46/04, BA 5, 6).

    In dem von der Vergabekammer zitierten Beschluss vom 17.11.2004 (VII-Verg 46/04, BA 6, 7) - aber auch in dem darin angezogenen Beschluss vom 14.7.2004 - VII-Verg 33/04, BA 5) - hat der Senat ebenfalls entschieden, dass eine öffentliche Förderung gleich welcher Art für sich allein genommen einem am Vergabeverfahren beteiligten Wirtschaftsteilnehmer mit konstitutiver Wirkung gerade nicht die Eigenschaft verleiht, eine öffentliche Einrichtung i.S.d. § 7 Nr. 6 VOL/A zu sein.

  • VK Bund, 24.08.2004 - VK 2-115/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)

    Nach der Praxis der Vergabekammer des Bundes wie auch der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 14. Juli 2004 - Verg 33/04) sei sie somit nicht von § 7 Nr. 6 VOL/A erfasst.

    Das OLG Düsseldorf hat in Bestätigung dieses Beschlusses klar gestellt, dass diejenigen Einrichtungen, die aufgrund ihrer staatlichen Einbindung über einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verfügen, in Ermangelung eines echten Bieterwettbewerbs unter gleichen Grundbedingungen nicht mit privaten Marktteilnehmern konkurrieren dürfen (Beschluss vom 14. Juli 2004 - Verg 33/04).

  • VK Bund, 20.12.2005 - VK 2-124/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)

  • VK Bund, 16.06.2008 - VK 3-65/08

    gGmbH ist keine Einrichtung der öffentlichen Hand!

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2005 - Verg 100/04

    Position mit 0,00 Euro: Ausschluss?

  • VK Bund, 29.12.2005 - VK 2-103/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)

  • VK Münster, 05.10.2005 - VK 19/05

    Angebot einer anderen als die ausgeschriebene Leistung

  • OLG Koblenz, 23.11.2004 - 1 Verg 6/04

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anspruch auf Verlängerung der aufschiebenden

  • VK Bund, 11.11.2004 - VK 2-196/04

    Ausschreibung für den Versand von Informationsmaterialien und eines

  • VK Bund, 17.08.2005 - VK 2-81/05

    Durchführung von Eingliederungsmaßnahmen auf der Grundlage des § 37 II SGB III

  • VK Bund, 09.11.2006 - VK 1-118/06

    Versand von Drucksachen

  • VK Thüringen, 06.12.2005 - 360-4003.20-026/05-SLZ

    Angebot von Versicherungsdienstleistungen

  • VK Bund, 28.02.2006 - VK 2-154/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)

  • VK Bund, 02.12.2010 - VK 1-115/10

    Gesundheitsberichterstattung

  • VK Bund, 23.05.2006 - VK 1-28/06

    Maßnahmen zur Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III/2006 des

  • VK Baden-Württemberg, 07.10.2005 - 1 VK 56/05

    Folge der fehlenden Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien

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